Corona-Regeln in der Sporthalle Gertenbach

Konzept des TSV 1899 Gertenbach e.V. zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen während der Sporteinheiten in der Sporthalle Gertenbach

Aktualisiert: 09.04.2022

Der Vorstand des TSV Gertenbach e.V. legt hiermit das Konzept zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen vor, mit dessen Berücksichtigung das Sportangebot trotz der Covid-Pandemie weitergeführt werden kann. Das Konzept bezieht sich auf die gesamten Sportarten, die vom TSV Gertenbach angeboten werden. Der Vorstand des TSV 1899 Gertenbach wird die aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens, die Vorgaben der Stadt Witzenhausen, des Kreises und des Landessportbundes verfolgen und das vorliegende Konzept gegebenenfalls anpassen.

Organisatorische Maßnahmen und Aufgaben der Übungsleiter

  1. Jede/r Übungsleiter/in bekommt die aktuellen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen in schriftlicher Form ausgehändigt.
  2. Die Teilnehmer werden vor Kursbeginn durch die Übungsleiter über die aktuellen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen informiert.
  3. Eine Durchmischung der Trainingsgruppen in den Wechselphasen zwischen zwei Übungseinheiten wird vermieden, indem durch den Vorstand erforderlichenfalls Trainingszeiten angepasst werden (gewährleisten eines zeitlichen Puffers).
  4. Für die Teilnehmerzahl der Trainingseinheit besteht derzeit keine Obergrenze.
  5. Die 3-G Nachweispflicht für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht nicht mehr. Gleichwohl empfiehlt der Vorstand, die 3-G-Bedingung für die Teilnahme am Sportbetrieb aufrecht zu halten. Die letztliche Entscheidung liegt bei den Trainerinnen und Trainern.
  6. Bereits bei leichten Beschwerden, die auf eine Covid-Erkrankung hindeuten können, ist auf die Teilnahme am Sportbetrieb zu verzichten.
  7. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Trainingsgruppen sorgt ein Zeitabstand von 15 Minuten dafür, dass die Teilnehmer sich nicht begegnen und die Halle ausreichend gelüftet werden kann.

Aktuelle Hygiene- und Abstandsregelungen für Teilnehmer

  1. Die Teilnehmer sollen den 1,5m Sicherheitsabstand beim Ankommen einhalten.
  2. Beim Eintreten in die Halle werden die Hände desinfiziert. Desinfektionsmittel wird dafür vom Verein bereitgestellt.
  3. Die Teilnehmer werden angehalten in Sportkleidung zu kommen und zu gehen, so dass möglichst keine Umkleideräume genutzt werden müssen. Waschräume und WC werden nur im Ausnahmefall genutzt. Sofern Nutzung erfolgt, tragen die Übungsleiter dafür Sorge, dass Gedrängesituationen vermieden werden.
  4. Teilnehmer werden aufgefordert, sich zur Übungseinheit anzumelden. Jeder Teilnehmer wird auf einer Anwesenheitsliste für jede Einheit erfasst. Die Listen werden von den Übungsleitern aufbewahrt. Die Übungsleiter achten auf die Vollständigkeit der Listen.
  5. Die Teilnehmer bestätigen mit ihrer Teilnahme am Sportbetrieb den Verzicht auf Regressansprüche gegenüber dem Werra-Meißner-Kreis, dem Sportverein und den Übungsleitern, falls eine Infektion innerhalb der Übungsstunden auftreten sollte.
  6. Falls Sportgeräte jeglicher Art (z.B. Matten) benötigt werden sollten, sind diese von den Teilnehmern selbst mitzubringen. Sollten im Ausnahmefall Sportgeräte des Vereins genutzt werden, sind diese nach der Nutzung zu desinfizieren.
  7. Für den Wechsel der Trainingsgruppen wird genügend Zeit eingeplant, sodass sich Gruppen am

Eingang/Ausgang nicht treffen.

  1. Im Verdachtsfall, bzw. einer Ansteckung innerhalb der Sportgruppe wird der Vorstand informiert.
  2. Das Konzept wird allen Übungsleitern ausgehändigt und zusätzlich in der Spothalle ausgehängt.

09.04.2022, TSV Gertenbach 1899 Gertenbach e.V., der Vorstand